Widerspruchsverfahren

Für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wird, unterstützen wir Sie!

Fast jeder fünfte Antrag auf Pflegegrad wird abgelehnt und viele weitere Anträge führen zu einem Pflegegrad, der aus Sicht der Betroffenen zu niedrig ist. Ein schwerer Schlag für die Antragsteller und Angehörige, weil dadurch gar keine oder geringere Ansprüche bestehen.
Aber: Sie können Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen. Wichtig dabei ist, dass Sie schnell reagieren und die Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids einhalten.
 

Gerne kümmern wir uns um die schriftliche Ausarbeitung Ihres Widerspruchs.

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